Finanzierung über die Jugendhilfe (auch KJHG-Therapien genannt)

Die Mitarbeiter des Schulpsychologischen Dienstes, des Kinder-und Jugendpsychiatrischen Dienstes, die Erziehungs- und Familienberatungsstelle sowie die direkte Anfrage bei Mitarbeitern des Jugendamts Ihres Bezirks können Sie hierzu beraten und mit Ihnen klären, ob die Finanzierung einer Psychotherapie nach dem SGBVIII, also über die Jugendhilfe, für Sie bzw. für Ihr Kind zur Anwendung kommen kann und sollte.

Finanzierung über die Krankenkasse

Als niedergelassene Psychotherapeutin behandel ich Versicherte aller Krankenkassen bzw. Krankenversicherungen.

Finanzierung über die Beihilfe

Trifft auf Kinder von Beamten zu.

Finanzierung über die Private Krankenversicherung

Selbstzahler

Wenn Sie keinen Antrag bei Ihrer Krankenkasse oder bei der Jugendhilfe stellen möchten, können Sie mein Angebot auch als Selbstzahler in Anspruch nehmen. Die Abrechnung der Therapien erfolgt über Honorarsätze, die in der GOP-Gebührenordnung festgelegt sind.

sperling@psychotherapie-neukoelln.de

Tel.   030 39835888
Mobil   0176 63277835
Fax   030 39835889

Einzel- und Gruppentherapie für Kinder und Jugendliche bis zum 21. Lebensjahr